Gebrauchshundprüfung (IGP 1-3)
Die Gebrauchshundprüfung ist eine Arbeitsprüfung für sportlich geführte Hunde in der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und ihren Mitgliedsorganisationen.
Für internationale Gebrauchshundprüfungen gilt innerhalb der FCI eine einheitliche internationale Prüfungsordnung (IPO). Die Prüfungen werden durch Prüfungsrichter der Landesorganisationen abgenommen, die für diese Klasse ausgebildet und zugelassen sind.
Die internationalen Gebrauchshundprüfungen werden in den Stufen 1 bis 3 abgelegt, für die entsprechend die Ausbildungskennzeichen IGP 1 bis IGP 3 vergeben werden. In jeder dieser Stufen gliedert sich die Prüfung in drei Abteilungen:
- Abteilung A – Fährte / Spur
- Abteilung B – Unterordnung / Gehorsam
- Abteilung C – Schutzdienst / Verteidigung
Hunde, die bei einer internationalen Prüfung IGP 3 eine sehr gute oder vorzügliche Bewertung erreicht haben, können – sofern weitere Voraussetzungen, die in der IGP geregelt sind, erfüllt werden – den Titel Internationaler Arbeitschampion (CIT) nach Erlangen aller für diesen Titel nötigen Anwartschaften (CACIT Certificat d’Aptitude au Championnat International de Travail) erhalten.
Seit 2012 gibt es neben der internationalen Gebrauchshundprüfung im Reglement der FCI auch die Gebrauchshundprüfung A 1 bis 3. Sie besteht nur aus den Abteilungen B und C der jeweiligen IGP-Prüfungsstufen, beinhaltet also keine Fährtenarbeit. Die Kennzeichen APr 1 bis APr 3 für diese Prüfungen sind keine Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. Ausstellungsordnung, Zuchtordnung und Körordnung.
Im Bereich des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) wurden nationale Prüfungen bis Ende 2011 unter der Bezeichnung Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) durchgeführt. Der Hundesport, der sich den Bereichen Fährte, Unterordnung und Schutzdienst widmet, wurde auch als Vielseitigkeitssport bezeichnet. 2012 wurden mit Inkrafttreten des Leitfadens für die internationalen Gebrauchshundprüfungen und die internationale Fährtenhundprüfung der FCI am 1. Januar die bestehenden nationalen Prüfungsordnungen und Richterleitfäden für Gebrauchshundprüfungen durch diesen Leitfaden ersetzt, es gibt also kein nationales Reglement mehr.
Am Tag der Prüfung muss der Hund das vorgeschriebene Alter erreicht haben. Dieses beträgt für die IGP 1 (18 Monate), IGP 2 (19 Monate), IGP 3 (20 Monate). Es dürfen keine Ausnahmen gemacht werden
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